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Voraussetzungen für den Erhalt
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt durch den Bezieher oder die Bezieherin der Familienbeihilfe per Online-Formular an das Land Niederösterreich vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen.
Volljährige Schüler und volljährige Schülerinnen bzw. Lehrlinge, welche die Familienbeihilfe persönlich beziehen und den Hauptwohnsitz in NÖ haben, können als Antragsteller auftreten.
Eine Antragstellung ist pro Schüler oder Schülerin bzw. Lehrling, für den oder die Familienbeihilfe bezogen wird, im Antragszeitraum von 16.08.2023 bis 02.02.2024 nur einmal möglich.
Kriterien für die Gewährung der Förderung
Erfüllung der in den Förderrichtlinien vorgeschriebenen Voraussetzungen.
Die Förderung kann ausschließlich für alle Schüler oder Schülerinnen bzw. Lehrlinge, welche im Schuljahr 2023/24 eine Primar- oder Sekundarschule besuchen, beantragt werden.
Wurde der Förderbetrag auf Grund unrichtiger Angaben bezogen, ist dieser unverzüglich an das Land NÖ zurückzubezahlen.
Für Jugendliche ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ist der Bescheid über den Familienbeihilfebezug verpflichtend im Online-Formular hochzuladen!
Hier finden Sie die komplette Richtlinie sowie den Online-Antrag: Blau-gelbes Schulstartgeld 2023 - Land Niederösterreich (noe.gv.at)
Richtlinie – Blau-gelbes Schulstartgeld 2023 (35 KB) - .PDF
18.08.2023 09:00