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Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2019/2020 in der Höhe von € 135,- zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt bis 30. März 2020 beantragt werden.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
Welche Einkommensgrenzen sind zu beachten?
Als Einkommensgrenzen (brutto) gelten die aktuellen Richtsätze für die Ausgleichszulage nach dem ASVG. Diese betragen für
• Alleinstehende: € 933,06 • Ehepaare und Lebensgemeinschaften: € 1.398,97 • Erhöhung der Grenze für jedes Kind um: € 143,97 • Erhöhung der Grenze für jeden weiteren Erwachsenen um: € 465,92
Da BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld und von AMS-Leistungen (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe) pro Jahr statt 14 nur 12 Bezüge erhalten, gelten für diesen Personenkreis im Sinne der Gleichbehandlung die folgenden Richtsätze:
• Alleinstehende: € 1.087,96 • Ehepaare und Lebensgemeinschaften: € 1.631,20 • Erhöhung der Grenze für jedes Kind um: € 167,84 • Erhöhung der Grenze für jeden weiteren Erwachsenen um: € 543,23
26.11.2019