ID Austria Registrierung im Gemeindeamt

Die Gemeinde Zöbern bietet österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern nun die Möglichkeit, die ID Austria direkt im Gemeindeamt zu den Parteienverkehrszeiten zu beantragen (Montag – Freitag von 08:00 – 12:00 und Donnerstag von 13:00 – 17:30).

Die Freischaltung der ID Austria ist ausschließlich durch persönliche Vorsprache möglich und kann nicht in Vertretung erfolgen.

Folgendes ist mitzubringen:

  • amtlicher Lichtbildausweis 
  • Reisepass
  • Personalausweis
  • Führerschein in Verbindung mit einem Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Smartphone mit der App „ID Austria“ 
  • aktuelles Passfoto (nicht älter als sechs Monate) ist nur dann erforderlich, wenn Sie keinen gültigen österreichischen Reisepass oder Personalausweis besitzen und auch kein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle beigebracht haben.

Wenn Ihre Handy-Signatur bereits behördlich registriert worden ist (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördenweg notwendig, sondern kann diese Handy-Signatur online auf die ID Austria umgestellt werden.

Voraussetzungen für die ID Austria 

Um die ID Austria zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • vollendetes 14. Lebensjahr (= 14. Geburtstag)
  • Smartphone mit der App „ID Austria“ 
  • aktivierte Gesichtserkennung/Iriserkennung (z.B. Face ID) bzw. Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) oder aktivierter PIN-Code zum Entsperren auf dem Smartphone.
  • abgeschlossene Registrierung bei der Behörde zur Identitätsfeststellung. Ausnahme: Für Nutzerinnen/Nutzer der Handy-Signatur, deren Handy-Signatur bereits behördlich registriert wurde, ist ein Online-Umstieg auf ID Austria direkt in der App „ID Austria“ ohne nochmalige behördliche Identitätsfeststellung möglich. Wenn Ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert wurde, ist ein Online-Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich.   

Was bedeutet das für Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur?

  • Für die Anmeldung bei Web- und App-Services, für die bislang die Handy-Signatur verwendet werden konnte, wird nunmehr die ID Austria benötigt.
  • Nutzerinnen und Nutzer einer Handy-Signatur müssen diese auf die ID Austria umstellen, um Services weiterhin nutzen zu können. Das kann einfach und bequem über einen Online-Prozess vorgenommen werden.
  • Alle Nutzerinnen und Nutzer werden bei der ersten Anmeldung mit einer Handy-Signatur automatisch durch die nötigen Schritte zur Umstellung geführt.

Stufen der ID Austria

ID Austria mit Basisfunktion

Die Basisfunktion der ID Austria enthält alle Funktionen der Handy-Signatur. Die Handy-Signatur kann jederzeit über einen Online-Prozess auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Die ID Austria mit Basisfunktion behält die Gültigkeitsdauer Ihrer Handy-Signatur, kann jedoch nicht mehr verlängert werden.

WICHTIG! Beachten Sie, dass die Umstellung zur ID Austria mit Vollfunktion abzuschließen ist, bevor die Gültigkeit abläuft, andernfalls ist eine neuerliche Registrierung notwendig

ID Austria mit Vollfunktion

Die Vollfunktion der ID Austria eröffnet zusätzlich zu den Funktionen der Handy-Signatur auch neue Einsatzmöglichkeiten, wie z.B. die Ausweisfunktion am Smartphone - eAusweise (oesterreich.gv.at) und die EU-weite Anerkennung.

Aus Sicherheitsgründen ist für die Registrierung der ID Austria mit Vollfunktion eine behördliche Identitätsfeststellung notwendig. (Ausnahme: Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion besitzen, die behördlich registriert wurde, kann diese direkt mittels Online-Umstieg auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden). Dabei werden die Anmeldedaten und die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen, diese kann dann online unter „Meine ID Austria verwalten“ verlängert werden.

Signaturen mittels SMS-TAN werden in der Vollfunktion der ID Austria nicht mehr unterstützt.

Wenn Sie einen neuen Reisepass oder Personalausweis bei der Behörde beantragen, wird Ihnen angeboten, den behördlichen Teil des ID Austria Registrierungsprozesses direkt durchzuführen. Sie können jedoch auch darauf verzichten.

Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria

Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur besitzen, können Sie diese jederzeit online auf die ID Austria mit Basisfunktion umstellen. Dazu ist kein Behördenweg nötig.

Die ID Austria mit Basisfunktion behält die Gültigkeitsdauer Ihrer Handy-Signatur, kann jedoch nicht mehr verlängert werden. Die Gültigkeitsdauer Ihrer Handy-Signatur können Sie unter a-trust.at/konto einsehen und auch verlängern.

Der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria wird empfohlen, wenn Sie auch ohne Behördengang alle Services der App „ID-Austria“ weiter nutzen wollen.

Bei Problemen kontaktieren Sie bitte das Servicecenter.

Hilfe und Kontakt

Hier finden Sie Hilfe bei der Registrierung, Anmeldung oder Nutzung von ID Austria. 

Weiterführende Informationen zu ID Austria

Informationen und Services zur Verwaltung und Problemlösung
Fragen rund um die ID Austria sowie die App „ID Austria“ 

20.10.2025 07:00

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