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Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich und Auslandsösterreicher, sofern sie spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Darüber hinaus müssen sie am Stichtag (09.07.2024) über einen Hauptwohnsitz in einer österreichischen Gemeinde verfügen und im abgeschlossenen Wählerverzeichnis eingetragen sein.
An diesem Tag findet die Marschmusikbewertung des BAG Neunkirchen - Wr. Neustadt in Zöbern in der Schulstraße statt. Aus diesem Anlass ist es notwendig, dass das Wahllokal in das Pfarrheim „Begegnung“ verlegt wird.
Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl.
Bei einer persönlichen Beantragung einer Wahlkarte, können Sie sofort nach Ausfolgung der Wahlkarte direkt im Gemeindeamt wählen und die Briefwahlkarte am Gemeindeamt abgeben.
Die Beantragung einer Wahlkarte ist über die Website www.meinewahlkarte.at oder auch über die Smartphone-App „Digitales Amt“ möglich. Der Antrag kann mittels „ID Austria“ verifiziert werden. Dieser kann aber auch ohne digitale Signatur mit Angabe der Reisepassnummer, Kopie eines Lichtbildausweises oder des Antragscodes eingebracht werden. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung ab Anfang September zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.
Bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl ins Wahllokal in das Pfarrheim „Begegnung“ mit.
30.08.2024 07:25