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Vom 19.04. bis 30.06.2023 kann online der NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss beantragt werden.
Den NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss können jene Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttoeinkommen 40.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat bzw. 100.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben, nicht übersteigt. Für die erste Person im Haushalt gibt es 150 Euro, für jede weitere Person 50 Euro mehr.
Nähere Infos zur Antragstellung, Richtlinien, etc. finden Sie hier!
NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss Richtlinine inkl. DSGVO.pdf (225 KB) - .PDF
20.04.2023 13:56