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Die Landesregierung hat den NÖ Wohnbonus beschlossen. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten.
Der NÖ Wohnbonus kann online von 21. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024 beantragt werden.
Die Richtlinien, einen Online-Ratgeber sowie Vorlagen für die Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Landes Niederösterreichs.
Hinweis (Richtwerte monatliches Einkommen)
Wenn Sie nur Einkommen aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielen und das monatliche Haushaltsnettoeinkommen unter Euro 1.200,00 (Einpersonenhaushalt) bzw. unter Euro 2.200,00 (Mehrpersonenhaushalt) liegt, können Sie davon ausgehen, dass Sie die oben angeführten Einkommensgrenzen nicht überschreiten - siehe Online Ratgeber
Bezug von Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe (vormals Mindestsicherung)
Liegt ein Bezug einer Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe vor, so ist von einem monatlichen Einkommen von unter 1.200 Euro netto auszugehen.
Kann von Personen, die Ihren Hauptwohnsitz (§ 1 Abs. 7 Meldegesetz – MeldeG) in NÖ haben, gestellt werden, wenn
Antragsformular NÖ Wohnbonus (126 KB) - .PDF
24.10.2024