NÖ Wohnbonus

Die Landesregierung hat den NÖ Wohnbonus beschlossen. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten. 

Der NÖ Wohnbonus kann online von 21. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024 beantragt werden.

Wer kann den Wohnzuschuss erhalten?

  • Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Die Richtlinien, einen Online-Ratgeber sowie Vorlagen für die Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Landes Niederösterreichs.

Welche Einkommensgrenzen sind zu beachten?

  • 18.000 Euro, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren Hauptwohnsitz hat
  • 45.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben

Hinweis (Richtwerte monatliches Einkommen)

Wenn Sie nur Einkommen aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielen und das monatliche Haushaltsnettoeinkommen unter Euro 1.200,00 (Einpersonenhaushalt) bzw. unter Euro 2.200,00 (Mehrpersonenhaushalt) liegt, können Sie davon ausgehen, dass Sie die oben angeführten Einkommensgrenzen nicht überschreiten - siehe Online Ratgeber

Bezug von Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe (vormals Mindestsicherung)

Liegt ein Bezug einer Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe vor, so ist von einem monatlichen Einkommen von unter 1.200 Euro netto auszugehen.

Wie hoch ist die Förderung?

Anzahl PersonenEinkommensgrenze brutto
1-Personenhaushalt€ 80,00
2-Personenhaushalt€ 110,00
3-Personenhaushalt € 140,00
4-Personenhaushalt€ 170,00
5-Personenhaushalt€ 200,00

Voraussetzungen

Kann von Personen, die Ihren Hauptwohnsitz (§ 1 Abs. 7 Meldegesetz – MeldeG) in NÖ haben, gestellt werden, wenn

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz auch den tatsächlichen Aufenthalt im Bundesland Niederösterreich haben,
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • das höchstzulässige Haushaltseinkommen nicht überschritten wird

Zum Online-Ratgeber und Beantragung

Antragsformular NÖ Wohnbonus (126 KB) - .PDF

24.10.2024

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