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Vorraussetzungen & Aufgaben
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen
Entlohnung
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Vertrags-bedienstetengesetzes 1976 (GVBG) LGBl. 2420, i.d.g.F., Entlohnungsgruppe 2. Die tatsächliche Einstufung in dieser Entlohnungsgruppe erfolgt unter Anrechnung allfälliger Vordienstzeiten.
Folgende Unterlagen sind mitzusenden:
Bitte übermitteln Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per Post an die Gemeinde Zöbern, Hauptstraße 23, 2871 Zöbern oder per E-Mail an gemeinde@zoebern.at bis spätestens 30.08.2023.
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28.06.2023 10:00