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Wer bereits Radio und/oder Fernseher angemeldet hat, der muss nichts weiter tun.
Daten und Zahlungsart werden automatisch in das neue System übernommen. Ist an einem Hauptwohnsitz noch niemand angemeldet, muss sich eine volljährige Person bei der GIS registrieren. Sie ist dann für die Zahlung ab 1. Jänner 2024 verantwortlich. Zu Jahresbeginn übermittelt die ORF-Beitrag Service GmbH (GIS-Nachfolgefirma) jedenfalls eine Zahlungsaufforderung an alle Betroffenen.
Wenn jemand bereits von der GIS befreit ist, wird sie/er auch von der ORF-Haushaltsabgabe befreit.
Gültige Befreiungsbescheide bleiben weiter aufrecht. Es ist kein neuer Antrag notwendig. Für die Befreiung ausschlaggebend ist weiterhin die "körperliche oder finanzielle Hilfsbedürftigkeit". Ein bestimmtes Haushaltsnettoeinkommen darf nicht überschritten werden. Antragsberechtigt sind Personen, die folgende Leistungen beziehen:
Weitere Informationen finden sich auf der Website der GIS bzw. OBS.
03.01.2024 13:41