Hundeabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt6,54 € /Jahr

Aufgrund einer Änderung des Tierschutzgesetzes müssen alle Hunde ab dem 01.01.2010 mittels Mikrochip gekennzeichnet sein. Jeder Tierhalter ist dazu verpflichtet. Dieses Chippen können Sie bei Ihrem Tierarzt durchführen lassen.
 
Die Chippung ersetzt jedoch nicht die Meldung des Hundes auf der Gemeinde lt. NÖ Hundeabgabegesetz 1979:
Der Hundehalter ist verpflichtet, der Gemeinde die Haltung eines Hundes ab dem Alter von 3 Monaten anzuzeigen bzw. zur Abmeldung desselben.
Bei der Anmeldung erhält der Hundebesitzer eine Hundemarke der Gemeinde Zöbern mit fortlaufender Nummer, welche der Hund zu tragen hat, um eine schnelle Identifikation zu ermöglichen.
Die Hundeabgabe ist für jeden Hund zu entrichten, der älter als 3 Monate ist. Die Abgabe beträgt für Nutzhunde - dazu zählen Hunde, die für die Bewachung von einzelstehenden Gebäuden notwendig sind, wenn sich dieses mehr als 100 m von der geschlossenen Siedlung entfernt befindet oder Hunde von beeideten Jagdaufsehern - € 6,54; für alle sonstigen Hunde € 15,- pro Jahr.

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz ist eine jährliche Hundeabgabe von € 70,- zu entrichten.

Die jährliche Hundeabgabe wird automatisch mit der Gemeindevorschreibung des 1. Quartals vorgeschrieben.

Nutzhunde: € 6,54 Pro Jahr

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde: € 70,-- pro Jahr

alle übrigen Hunde: € 15,-- pro Jahr

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