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Die Kanalbenützungsgebühr ist wie die Einmündungsabgabe eine flächenbezogene Gebühr, d.h sie ist nicht von der Menge des entsorgten Abwassers abhängig. Der Jahresbetrag der Benützungsgebühr errechnet sich aus der Summe der angeschlossenen Geschoßflächen in m² multipliziert mit dem Gebührensatz. Angeschlossene Kellergeschoße werden jedoch nicht berücksichtigt