NÖ Heizkostenzuschuss 2023/2024

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von € 150,00 beschlossen. Zusätzlich wird eine Sonderförderung zum NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,00 gewährt. 

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt bis 31. März 2024 beantragt werden.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

  • Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Die genauen Richtlinien finden Sie auf der Homepage Land Niederösterreich.

Welche Einkommensgrenzen sind zu beachten?

Als Einkommensgrenzen (brutto) gelten die aktuellen Richtsätze für die Ausgleichszulage nach dem ASVG. Diese betragen für 

Anzahl PersonenEinkommensgrenze brutto
Alleinstehend€ 1.217,96
Ehepaare und Lebensgemeinschaften€ 1.921,46
Erhöhung der Grenze für jedes Kind bei Bezug von Familienbeihilfe um€ 187,93
Erhöhung der Grenze für jeden weiteren Erwachsenen um€ 703,50


Da BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld und von AMS-Leistungen (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe) pro Jahr statt 14 nur 12 Bezüge erhalten, gelten für diesen Personenkreis im Sinne der Gleichbehandlung die folgenden Richtsätze:

Anzahl Personen
Einkommensgrenze brutto
Alleinstehend
€ 1.420,95
Ehepaare und Lebensgemeinschaften€ 2.241,70
Erhöhung der Grenze für jedes Kind bei Bezug von Familienbeihilfe um
€ 219,25
Erhöhung der Grenze für jeden weiteren Erwachsenen um
€ 820,75

20.12.2023

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