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Die Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von € 150,00 beschlossen. Zusätzlich wird eine Sonderförderung zum NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,00 gewährt.
Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt bis 31. März 2024 beantragt werden.
Die genauen Richtlinien finden Sie auf der Homepage Land Niederösterreich.
Als Einkommensgrenzen (brutto) gelten die aktuellen Richtsätze für die Ausgleichszulage nach dem ASVG. Diese betragen für
Da BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld und von AMS-Leistungen (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe) pro Jahr statt 14 nur 12 Bezüge erhalten, gelten für diesen Personenkreis im Sinne der Gleichbehandlung die folgenden Richtsätze:
20.12.2023