Neuer ORF-Beitrag ab 2024

Der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") ersetzt ab Jänner die bisherige GIS-Gebühr. Er wird pro Hauptwohnsitz, für einige Unternehmen und unabhängig vom Empfangsgerät fällig.

  • Der ORF-Beitrag ist pro Hauptwohnsitz (laut Melderegister) zu bezahlen. 
  • Zahlungspflichtig sind auch Unternehmen, die im Vorjahr kommunalsteuerpflichtig waren.  
  • Nebenwohnsitze sind vom ORF-Beitrag ausgenommen. 
  • Er beträgt 15,30 Euro pro Monat / 183,60 Euro pro Jahr (in Niederösterreich)

Anmeldung und Zahlung

Wer bereits Radio und/oder Fernseher angemeldet hat, der muss nichts weiter tun. 

Daten und Zahlungsart werden automatisch in das neue System übernommen. Ist an einem Hauptwohnsitz noch niemand angemeldet, muss sich eine volljährige Person bei der GIS registrieren. Sie ist dann für die Zahlung ab 1. Jänner 2024 verantwortlich. Zu Jahresbeginn übermittelt die ORF-Beitrag Service GmbH (GIS-Nachfolgefirma) jedenfalls eine Zahlungsaufforderung an alle Betroffenen. 

Befreiung vom ORF-Beitrag

Wenn jemand bereits von der GIS befreit ist, wird sie/er auch von der ORF-Haushaltsabgabe befreit. 

Gültige Befreiungsbescheide bleiben weiter aufrecht. Es ist kein neuer Antrag notwendig. Für die Befreiung ausschlaggebend ist weiterhin die "körperliche oder finanzielle Hilfsbedürftigkeit". Ein bestimmtes Haushaltsnettoeinkommen darf nicht überschritten werden. Antragsberechtigt sind Personen, die folgende Leistungen beziehen:

  • Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld,
  • Studien-/Schülerbeihilfe,
  • Lehrlingsentschädigung,
  • Pflegegeld,
  • Pension,
  • Arbeitslosengeld, Mindestsicherung,
  • Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Bedürftigkeit).

Weitere Informationen finden sich auf der Website der GIS bzw. OBS.

03.01.2024 13:41

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