Strafregisterbescheinigung

Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register, das jede rechtskräftige Verurteilung durch österreichische Strafgerichte und bestimmte rechtskräftige Verurteilungen ausländischer Strafgerichte beinhaltet.

Die Antragstellerin/ der Antragsteller muss zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal (entweder bei der Antragsstellung oder bei der Abholung) persönlich bei der Gemeinde erscheinen.

Falls Sie die ID-Austria besitzen, kann ein Strafregisterauszug mit Ihrer E-ID beantragt werden. Bei Beantragung und Inanspruchnahme der E-ID reduziert sich die Gebühr jeweils um € 8,00.

WasPauschalgebührPauschalgebühr E-ID
Gewöhnliche Strafregisterbescheinigung
€ 26,00€ 18,00
Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge€ 29,00€ 18,00
Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung
€ 29,00€ 21,00
Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen
€ 29,00€ 21,00
Antrag um Auskunft über das Ende der Tilgungsfrist
€ 33,00€ 25,00

Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung notwendig:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Antragsformular
  • Bestätigung des Dienstgebers für besondere Strafregisterbescheinigung ("Kinder- und Jugendfürsorge", "Pflege und Betreuung" oder "Terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen"

Links:

Weitere allgemeine Informationen zur Strafregisterbescheinigung

Zur Online-Beantragung mittels ID-Austria

Zuständig

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