Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register, das jede rechtskräftige Verurteilung durch österreichische Strafgerichte und bestimmte rechtskräftige Verurteilungen ausländischer Strafgerichte beinhaltet.
Die Antragstellerin/ der Antragsteller muss zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal (entweder bei der Antragsstellung oder bei der Abholung) persönlich bei der Gemeinde erscheinen.
Falls Sie die ID-Austria besitzen, kann ein Strafregisterauszug mit Ihrer E-ID beantragt werden. Bei Beantragung und Inanspruchnahme der E-ID reduziert sich die Gebühr jeweils um € 8,00.
| Was | Pauschalgebühr | Pauschalgebühr E-ID |
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Gewöhnliche Strafregisterbescheinigung
| € 26,00 | € 18,00
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| Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge | € 29,00 | € 18,00 |
Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung
| € 29,00 | € 21,00
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Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen
| € 29,00 | € 21,00 |
Antrag um Auskunft über das Ende der Tilgungsfrist
| € 33,00 | € 25,00 |
Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung notwendig:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Antragsformular
- Bestätigung des Dienstgebers für besondere Strafregisterbescheinigung ("Kinder- und Jugendfürsorge", "Pflege und Betreuung" oder "Terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen"
Links:
Weitere allgemeine Informationen zur Strafregisterbescheinigung
Zur Online-Beantragung mittels ID-Austria